Wie kann man in die "Vorbeugenden Maßnahmen" aufgenommen werden?

Kinder mit Hörschädigung, die allgemeine Schulen oder andere Förderschulen besuchen, können uns jederzeit gemeldet werden. Entweder von den Eltern, der Schule, den Akustikfachgeschäften, HNO-Ärzt*innen oder -Kliniken. Sobals das Meldeformular bei uns eingegangen ist, schicken wir den Eltern den Aufnahmeantrag zu. Erst wenn dieser komplett an uns zurück geschickt wird, kann der Beratungsbeginn erfolgen.

meldebogen_vm_hg_schuler.pdf
meldebogen_vm_coda-schuler.pdf
meldebogen_vm_avws-schuler.pdf