Wie kann man in die "Vorbeugenden Maßnahmen" aufgenommen werden?

Kinder mit Hörschädigung, die allgemeine Schulen oder andere Förderschulen besuchen, können uns jederzeit gemeldet werden. Entweder von den Eltern, den Schulen, Frühförderstellen, den Akustikfachgeschäften, HNO-Ärzt*innen, -Kliniken oder volljährigen Schüler*innen selbst. Sobald das Meldeformular / die Interessensbekundung bei uns eingegangen ist, werden die Familien von unserer pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle kontaktiert.

Damit wir bedarfsgerecht und bedürfnisorientiert individuell zum Kind beraten und aufklären können, ist es uns wichtig, dass alle Kinder / Jugendlichen vor Beratungsbeginn durch die VM aktuelle pädagogisch-audiologische Ergebnisse vorweisen, die in unserer Beratungsstelle erhoben wurden. 

interesse_meldung_fuer_vm_hoeren.pdf