Unsere Aufgaben

Unsere Arbeit begründet sich durch die Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes sowie durch ergänzende Verordnungen und Erlasse.

Wir fahren im Raum Frankfurt und Südhessen an Grundschulen, Haupt- , Real- oder Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsschulen und anderen Förderschulen.
Die Aufgabe der Beratungs­lehr­kraft des üBFZ Hören Frankfurt ist es...

  • Schüler*innen und Eltern
  • Lehrkräfte
  • Schulleitungen sowie die
  • Schulaufsicht

im Hinblick auf die Hörbehinderung der Schüler*innen oder der Eltern zu beraten und die Kooperation zwischen allen Beteiligten und weiteren Fachkräften zu unterstützen.
Die Inhalte und der Umfang der Beratung zur Förderung orientieren sich an den persönlichen Bedingungen der Schüler*innen sowie den oft sehr unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort.

Dabei geht es um…

  • Aufklärung zur Hörschädigung und ihre Auswirkung in alle Lebensbereiche
  • Beratung im Umgang mit Hörhilfen (Hörgeräten, CIs), technischen Hilfsmitteln (Übertragungsanlagen)
  • Tipps zur Kommunikation sowie pädagogische / methodisch-didaktische Hinweise die spezielle Beeinträchtigung betreffend
  • Empfehlungen zum Nachteilsausgleich, dem Förderplan und rechtlichen Grundlagen zur sonderpädagogischen Förderung
  • Beratung zur raumakustischen Ausstattung und / oder Optimierung der schulischen Lernumgebung
  • Verfassen hörgeschädigtenpädagogischer oder förderdiagnostischer Stellungnahmen sowie die Teilnahme an Förderausschüssen
  • Beratung und Unterstützung der Eltern in schulischen und persönlichen Fragen sowie bei der
    • Auswahl der geeigneten Schule
    • Beratung bei Übergängen in andere Schulformen
    • Beratung bei der Entscheidung für/gegen Teilhabeassistenzen, Schwerbehindertenausweise uvm.
    • Fortbildungen oder Informationsveranstaltungen zum Thema „Hören – Hörschädigung – Unterricht“

Ergänzend dazu können Familien und ihre Kinder jederzeit das hochqualitative Angebot der Pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle der Schule am Sommerhoffpark in Anspruch nehmen, sollte der Bedarf bestehen bzgl.:

Aus diesen Ergebnissen ergeben sich immer neue Ansätze zur pädagogischen Einschätzung in Bezug auf die individuelle Situation im Unterricht.

Eine regelmäßige unterrichtliche Förderung ist aufgrund unserer stark begrenzten personellen Möglichkeiten und der Vielzahl an zu betreuenden Schüler*innen nicht möglich.

Ambulante Beratung
Leistungsverzeichnis